Schulkommission
6 Mitgliedern, delegiert von den Landeskirchen und den Kirchenmusikverbänden, obliegen vor allem: Wahlen der Schulleitung und des Lehrkörpers, Genehmigung der Finanzen, Verantwortung für die Qualitätssicherung, Beschwerdeinstanz.
Schulleitung
1 Mitglied, gewählt von der Schulkommission, organisiert den Lehrbetrieb und die Prüfungen.
Revisionsstelle
Die Rechnung wird von der/m Verbandsrevisor/in begutachtet.
Dozenten
Personen mit öffentlich anerkannter Lehrbefugnis werden von der Schulkommission gewählt. Die Schulleitung macht Wahlvorschläge.
Finanzen
Die KMSA erhält Schulgelder und Prüfungsgebühren und wird von den beiden Landeskirchen subventioniert.
Download
Vollständige KMSA-Statuten (PDF, 80 KB)